Benutzerrichtlinien

Richtlinien für die Benutzung der Kanal- und Kläranlage

Was soll in die Kläranlage gelangen?

  • Menschliche Ausscheidungen
  • Waschwässer von der Körperpflege
  • Abwässer aus Küche, Waschmaschine und Raumpflege

Was darf nicht in die Kläranlage bzw. in den Kanal gelangen?

  • Abwässer aus der Landwirtschaft (Gülle, Silowässer, Spritzmittel, Abwässer aus Milchverarbeitung und Schlachtbetrieb und Ähnliches)
  • Küchenabfälle (z.B. Speisereste, Gemüse- und Obstabfälle bitte zum Biomüll geben. Fett und Speiseöle gehören zur Problemstoffsammlung. Chemikalien z.B. Fotochemikalien, Lacke, Lösungsmittel, Spritzmittel bitte unbedingt zur Problemstoffsammlung bringen.)
  • Hygieneartikel (z.B. Binden, Tampons, Slipeinlagen, Präservative, Wattestäbchen, Strumpfhosen, Babywindeln gehören in den Restmüll)
  • Regen- und Oberflächenwässer
  • Drainagewässer
  • Autowaschwässer
  • Öle und Fette
  • Steine, Metalle, Glas- und Keramikscherben
  • Kunststoffe und kombinierte Materialien (z.B. Babywindeln, Damenbinden)
  • Chemische Rückstände wie Lacke (auch wasserlösliche), Verdünnungen, giftige Reinigungsmittel, Säuren und Laugen
  • andere Problem- und Reststoffe (z.B. Batterien, Medikamente)
  • Fäkalschlämme (z.B. Grubeninhalte aus Dreikammerfaulanlagen)
  • Schwimmbad- und/oder Filterspülwässer (gilt sowohl für unbehandeltes als auch gechlortes und mit Salz behandeltes Wasser)
  • Mineralöle (Benzin, Diesel, Heizöl, Motoröl usw.)
  • sonstige Abfälle (z.B. Zigarettenstummel, Katzenstreu, Vogelsand gehören in den Restmüll. Mineralöl bitte zur Tankstelle, Arzneimittel in die Apotheke bringen.)

Grundlagen für die Behandlung von Wasser privater Schwimmbäder aus Sicht des Gewässerschutzes zum Download auf der Webseite des Land Steiermark.